Praxis & Medizin

Die geplante Gesundheitsreform - und was diese für Patienten bedeutet

Lesen Sie dazu die Einschätzungen von Leuten, die etwas davon verstehen: praktizierende Hausärzte, Fachärzte und engagierte Journalisten der KN und des Praxisnetz Kiel e.V.

 

Deutschland spart sich krank – Eine Reform, die den Arztberuf unattraktiv macht

Die große GKV-Reform der Bundesregierung sollte eigentlich ein Befreiungsschlag werden: Die Beiträge stabilisieren, die Versorgung sichern, das System finanziell wieder auf Kurs bringen. Herausgekommen ist bislang vor allem eines: ein Sparpaket, mit dem praktisch alle Beteiligten unzufrieden sind.    von Frau Bury, Journalistin

Kliniken warnen vor Insolvenzen, Sozialverbände sehen die Versicherten einseitig belastet, die Krankenkassen werfen dem Bund vor, sich aus der Verantwortung zu stehlen, und wirtschaftsliberalen Stimmen gehen die Reformen nicht weit genug.

Zur zeitlichen Einordnung: Um die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren, hat die Bundesregierung Mitte April einen Gesetzesentwurf beschlossen. Er basiert auf 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, die die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zuvor einberufen hatte. Denn: Allein für das Jahr 2027 wurde eine Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von 15 Milliarden Euro prognostiziert. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhofft sich die Bundesregierungen nun Entlastungen von 16 Milliarden pro Jahr. Das Ziel des Reform-und Sparpakets: Ein weiterer Anstieg der Krankenkassenbeiträge ab 2027 soll verhindert werden. Scharfe Kritik an den geplanten Maßnahmen kommt auch aus der Ärzteschaft — vor allem bei den grundversorgenden Fachärzten und zunehmend auch bei den Hausärzten.

In einer gemeinsame Pressemitteilung der Berufsverbände der grundversorgenden Fachärzte vom 15. April warnen die Verbände vor massiven Auswirkungen auf die ambulante Versorgung und sprechen von Einschnitten, die „hauptsächlich zu Lasten der grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte“ gingen. Denn gespart werden soll ausgerechnet dort, wo ambulante Versorgung bereits heute unter Druck steht.

 

 

 

 

Ambulante Strukturen werden geschwächt

Besonders heftig kritisiert wird die geplante Begrenzung der Wachstumsdynamik bei der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV). Zu diesen Leistungen zählen unter anderem ambulante Operationen sowie Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Die Berufsverbände sehen darin einen fundamentalen Widerspruch zur politischen Zielsetzung der Ambulantisierung. Wer ausgerechnet ambulante Eingriffe und Präventionsleistungen beschneide, setze beim kosteneffizientesten Teil des Systems den Rotstift an.

Oder anders formuliert: Während die Politik seit Jahren predigt, Leistungen aus den teuren Kliniken in den ambulanten Bereich zu verlagern, sollen nun genau jene Strukturen geschwächt werden, die diese Verlagerung überhaupt erst ermöglichen.

Mehrarbeit wird nicht vergütet

Die Facharztverbände warnen entsprechend vor einem Rückgang verfügbarer Termine, längeren Wartezeiten und einer Verschlechterung der Versorgung. Besonders betroffen seien grundversorgende Fachrichtungen wie HNO, Augenheilkunde, Dermatologie oder Orthopädie. Dort drohten erhebliche Umsatzeinbußen — nicht zuletzt durch die geplante Abschaffung der Vergütung für offene Sprechstunden sowie der Zuschläge für schnelle Terminvermittlung über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Gerade diese Regelungen hatten in den vergangenen Jahren jedoch überhaupt erst Anreize geschaffen, kurzfristige Termine bereitzustellen und zusätzliche Patienten aufzunehmen. Fällt diese Finanzierung weg, fehlt vielen Praxen schlicht die wirtschaftliche Grundlage für die politisch gleichzeitig geforderte Ausweitung der Sprechstundenzeiten von 20 auf 25 Wochenstunden.

Die Konsequenz wäre paradox: weniger statt mehr Termine.

Hinzu kommt ein weiterer Konfliktpunkt, der in der öffentlichen Debatte bislang erstaunlich wenig Beachtung findet: Fachärzte sind bis heute die einzige Arztgruppe, die weiterhin umfassend budgetiert ist. Leistungen im Wert von rund 2,3 Milliarden Euro jährlich würden bereits jetzt nicht vergütet, obwohl sie erbracht werden, betonen die Berufsverbände in ihrer Mitteilung. Dieser „stille Sparbeitrag“ werde seit Jahren von den Praxen getragen. Zusätzliche Kürzungen seien deshalb weder wirtschaftlich tragbar noch versorgungspolitisch vermittelbar.

Besonders ärgerlich empfinden viele Ärzte zudem, dass die Politik zwar massive Einsparungen bei der Patientenversorgung diskutiert, gleichzeitig aber den zentralen strukturellen Finanzierungsfehler der GKV unangetastet lässt: die unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Allein elf Milliarden fürs Bürgergeld

Vor allem die Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger gelten seit Jahren als milliardenschwere Unterdeckung. Rund elf Milliarden Euro fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung dadurch jährlich — also ein erheblicher Teil des prognostizierten Defizits von 15 Milliarden Euro allein für 2027. „Obwohl dieser Schritt von der Kommission empfohlen wurde, lehnt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dies aus haushaltspolitischen Gründen ab“, kritisierten die Grundversorger in der Pressemitteilung.

Das betrifft die Hausärzte

Doch auch die Hausärzte profitieren deutlich weniger von der Reform, als es die politische Kommunikation vermuten lässt. Zwar wird die sogenannte Entbudgetierung öffentlich als großer Erfolg verkauft, in der Praxis sieht es allerdings anders aus. In einer Pressemitteilung kritisiert etwa der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen: „Im Ergebnis bedeutet die Regelung: Je mehr Patienten eine Hausarztpraxis versorgt, desto geringer wird die Vergütung pro Fall. 

Denn vollständig entbudgetiert werden vor allem Leistungen, die entweder selten abgerechnet werden oder vergleichsweise geringe Kosten verursachen. Die zeit- und personalintensiven Kernleistungen hausärztlicher Arbeit bleiben dagegen vielfach weiterhin gedeckelt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister, sprach von einer „Entbudgetierung durch die Hintertür“.

Die Entbudgetierung von Leistungen abhängig zu machen, die in der Realität kaum machbar sind, stößt auf Kritik. Marina Gosemann, Vorstandsmitglied im PRAXISNETZ Kiel und HNO-Ärztin,bricht jetzt eine Lanze für die Hausärzte und erklärt: „In der Theorie klingt beispielsweise die Videosprechstunde modern und schick – im echten Praxisalltag ist sie für viele Patienten inakzeptabel, da der Gang zum Hausarzt und dessen persönliche Zuwendung Teil des Patienten-Bedürfnisses ist.“Als hochproblematisch erwiesen sich zudem Sprechzeitenausweitungen auf den Mittwoch-und Freitagnachmittag: Die Mitarbeiter müssten sich zunächst einmal zur Mehrarbeit bereit erklären, in der Folge stiegen die Lohnkosten, die jedoch vom Patientenaufkommen nicht kompensiert würden. „Und – besonders absurd – zwischen 16 und 18 Uhr sind zugleich die fachärztlichen Notdienste besetzt“, so die HNO-Ärztin. Aber es gehe noch weiter, so Marina Gosemann: „Das Angebot einer Sprechstunde am Samstag steht vor denselben personellen und finanziellen Problemen, und Sprechstunden nach 19 Uhr stoßen auf kaum bis keine Resonanz, weil die meisten Menschen zu dieser Zeit gern zuhause sein und nicht in einer Arztpraxis sitzen möchten. Fazit: Sich von der Budgetierung freizustrampeln, ist für kleine Praxen mit immens hohen Hürden verbunden.“

Zukunft der ambulanten Versorgung in Gefahr?

Der Hausärzteverband sowie Vertreter aus Schleswig-Holstein bezweifeln also, dass insbesondere kleine inhabergeführte Praxen wirtschaftlich von der sogenannten Entbudgetierung profitieren werden. Größere Strukturen wie Medizinische Versorgungszentren könnten dagegen organisatorische Vorteile haben. Damit entsteht aus Sicht vieler Niedergelassener eine Entwicklung, die der politischen Rhetorik diametral widerspricht: Während offiziell die wohnortnahe Versorgung gestärkt werden soll, geraten gerade die traditionellen, unabhängigen Praxen zunehmend unter wirtschaftlichen Druck.

Die eigentliche Sorge vieler Ärzte geht deshalb inzwischen weit über einzelne Honorarkürzungen hinaus. Sie sehen die Gefahr eines grundlegenden Strukturwandels der ambulanten Versorgung — weg von der inhabergeführten Praxis, hin zu größeren, stärker ökonomisierten Versorgungseinheiten, die zudem zunehmend investorenbetrieben sind. 

Die Bundesregierung wollte mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eigentlich Zeit gewinnen und die Beiträge stabilisieren. Stattdessen droht sie nun genau jene ambulanten Strukturen zu destabilisieren, ohne die das Gesundheitssystem langfristig kaum funktionieren wird.

  1. Vgl. Haufe Online Redaktion: „Gesundheitsreform: Warken legt Pläne zum Sparpaket vor“, 29.04.2026. Demnach wurde „das Gesamtentlastungsvolumen des Maßnahmenpakets [...] im Regierungsentwurf für das Jahr 2027 auf 16,3 Mrd. Euro begrenzt“. Abrufbar unter: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/gesundheitsreform-warken-legt-plaene-zum-sparpaket-vor_150_684458.html abgerufen am: 29.5.2026

     

  2. Vgl. Berufsverbände der grundversorgenden Fachärzte: „Grundversorgende Fachärzte kritisieren GKV-Sparpläne der Bundesregierung“, Pressemitteilung vom 15.04.2026, veröffentlicht u. a. durch den Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO), abrufbar unter: https://www.hno-aerzte.de/presse/pressemitteilungen/details/grundversorgende-fachaerzte-kritisieren-gkv-sparplaene-der-bundesregierung/ , abgerufen am: 29.5.2026

     

  3. Vgl. Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen / Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen: „GKV-Spargesetzentwurf gefährdet die Vereinbarung zur Primärversorgung im Koalitionsvertrag“, Pressemitteilung vom 29.04.2026, abrufbar unter: https://www.haevn.de/verband/presse/newsletter/1682-gkv-spargesetzentwurf-gefaehrdet-die-vereinbarung-zur-primaerversorgung-im-koalitionsvertrag, abgerufen: 29.5.2026

     

  4. Vgl. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): „Hofmeister: ‚Das Spargesetz trifft alle‘ – Entbudgetierung wird durch die Hintertür abgeräumt“, Praxisnachrichten vom 28.05.2026, abrufbar unter: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/05-28/hofmeister-das-spargesetz-trifft-alle-entbudgetierung-wird-durch-die-hintertuer-abgeraeumt, abgerufen am: 29.5.2026

     

  5. Vgl. Bundesärztekammer: „Patientenwohl muss vor Profitorientierung gehen – BÄK fordert strengere Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ)“, Pressemitteilung vom 15.05.2024, abrufbar unter: https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/patientenwohl-muss-vor-profitorientierung-gehen, abgerufen am: 29.5.2026